Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Einkaufsbedingungen gelten für alle von DPS Durst Professional Services GmbH ausgewählten Lieferanten, sofern nicht eigene schriftliche Abmachungen zwischen DPS Durst Professional Services GmbH und den Lieferanten getroffen worden sind.
1.2 Demnach erfolgen alle unsere Bestellungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen seitens des Auftragnehmers gelten nur, soweit diese schriftlich unsererseits anerkannt worden sind. Unser Schweigen zu abweichenden Bedingungen der Auftragnehmer gilt nicht als Zustimmung.
1.3 Mit der Annahme, und/oder Bestätigung derselben und/oder Ausführung unserer Bestellung erkennt der Auftragnehmer unsere bindenden Bedingungen an, auch dann wenn die Auftragsbestätigung eigene Bedingungsvordrucke beinhaltet.
1.4 Unsere Bedingungen gelten auch ohne nochmalige Vereinbarung für künftige Bestellungen. - Bestellung und Bestätigung
2.1 Nur schriftliche Bestellungen sind für uns bindend.
Von Aufträgen, für die der Lieferant uns keine Auftragsbestätigung zugesandt hat, können wird jederzeit bis zum Erhalt der Auftragsbestätigung zurücktreten, ohne dafür für evtl. Schadenersatz haftbar gemacht zu werden.
2.2 Der Auftragnehmer hat seine vertragliche Verpflichtungen persönlich zu erfüllen. Ein Übertrag auf Dritt, auch teilweise, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. - Preise
3.1 Die vereinbarten Preise gelten als Festpreise
3.2 Preissteigerungen können nur nach 3monatiger Voranmeldung vorgenommen werden und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
3.3 Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen worden sind, gelten angegebene
Preise frei Empfangsstelle einschließlich aller Nebenkosten, wie z. B. Verpackung, Paletten, Abfertigungsgebühren und dgl.
3.4 Sofern unsere Empfangsstelle abweichende Mengen, Maße und Gewichte ermittelt, sind diese für die Berechnung maßgebend. - Termine
4.1 Die vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine sind pünktlich einzuhalten. Sie gelten als Fixtermine.
4.2 Bei Verzug ohne Voranmeldung und ohne Annahme der neuen Termine durch uns, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.
4.3 Kann der Auftragnehmer den Liefertermin nicht einhalten, so ist umgehendst ein neuer Termin schriftlich mit uns zu vereinbaren. Wir sind in jedem Fall unter Ausschluß von Ersatzansprüchen seitens des Auftragnehmers, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt auch bei Ereignissen höherer Gewalt, wenn diese wesentliche Betriebsstörungen bei DPS Durst Professional Services GmbH verursachen. - Liefer-, Versand- und Gefahrenübergang
5.1 Die Annahme unfreier Lieferungen oder Mehrmengen können wir ablehnen.
5.2 In den Versandanzeigen und Begleitpapieren sind unsere Bestellnummer, unsere Artikelnummern, Bestelldaten sowie Mengen- und Gewichtsangaben zu vermerken. Mangelhafte oder fehlende Angaben können zu Verzögerungen in der Zahlung führen, ohne daß wir dafür in irgendeiner Weise belastet werden können.
5.3 Führen mangelhafte Angaben oder mangelhafte Kennzeichnung durch den Auftragnehmer oder dessen Spediteur zu falscher oder fehlerhafter Transport- oder Grenzabfertigung, so hat der Auftragnehmer evtl. daraus resultierende Schäden oder Mehrkosten zu tragen.
5.4 Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übernahme der Lieferung bei der von uns genannten Empfangsstelle. Mit dem Gefahrenübergang bei Übernahme ist die mangelfreie Akzeptanz der Ware nicht gegeben (siehe Pkt. 6 ff)
6. Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer haftet für mangelhafte oder falsche Lieferung.
6.2 Unbeschadet der uns zustehenden gesetzlichen Ansprüche ist der Auftragnehmer verpflichtet, festgestellte Mängel innerhalb einer von uns festgelegten oder vereinbarten Frist kostenlos zu beseitigen oder kostenlos einwandfreien Ersatz zu liefern, ansonsten sind wir automatisch und ohne Androhung berechtigt, auf seine Kosten Mängel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen oder uns anderweitigen Ersatz zu beschaffen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, die daraus entstandenen Kosten von der Rechnung einzubehalten.
6.3 Der Auftragnehmer sichert zu, daß die gekaufte Ware den gewünschten Anforderungen oder gesetzlichen Normen entspricht, und die zugesagten Leistungen und Eigenschaften in vollem Umfang auch im Dauerbetrieb eingehalten werden.
6.4 Der Käufer geht bei Annahme der Ware davon aus, daß seitens des Lieferanten Pkt. 6.3 berücksichtigt wurde und behält sich das Recht vor, eine nachträgliche Mängelrüge gemäß § 1, Absatz 1495 (Pflichten des Verkäufers lt. Gesetzgebung) vorzubringen und entsprechenden Schadenersatz zu erheben. Der Termin für die Mängelrüge beträgt bei offenen Mängeln 14 Tage ab Datum des Eintreffens der Ware in unserem Lager, bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6.5 Bei Ersatzlieferung entstehen die Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang erneut.
6.6 Sollte es sich beim bestellten Produkt um ein Auslaufprodukt handeln und der Lieferant eine Nachlieferung für mindestens 8 Jahre nicht gewährleisten kann, so ist er verpflichtet, dies der Fa. Durst schriftlich mitzuteilen, damit ein entsprechender Vorrat angelegt werden kann. - Rechnung und Zahlung
7.1 Die Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer in prüffähiger Form auszustellen.
7.2 Sind Teilmengenlieferungen vereinbart, müssen verbleibende Restmengen in der Rechnung angegeben werden.
7.3 Zahlungen erfolgen nach erfolgter Prüfung durch unsere QS, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Lieferung unter Abzug von 2% Skonto oder nach 60 Tagen netto, dies sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen oder Regelungen getroffen worden sind oder keine günstigeren Zahlungsbedingungen vorgesehen sind.
7.4 Die Zahlungen erfolgen jeweils zum 15. und 30. des Monats.
7.5 Die Berechnung der MWST wird, nachdem wir lt. ital. Recht für bestimmte Waren von dieser befreit sind, von Fall zu Fall getrennt gefordert oder untersagt. Sind Lieferungen oder Leistungen mehrwertsteuerfrei, ist dies jeweils auf den Rechnungen anzuführen. - Schutzrechte
8.1 Formen, Modelle, Zeichnungen, die wir übergeben haben, bleiben immer im Eigentum der Fa. DPS Durst Professional Services GmbH und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zusage an Dritte weitergegeben werden oder für Fremdzwecke verwendet werden.
Die überlassenen Gegenstände sind sorgfältig aufzubewahren und müssen mit Lieferung der letzten Ware an uns retourniert werden. Erwirkt der Auftragnehmer Eigentum an, von uns vorfinanzierten Modellen, Formen und dgl., so darf er diese nur mit unserer schriftlichen Genehmigung anderweitig verwenden.
8.2 Materialbestellung unsererseits ist getrennt zu lagern und zu verwalten. Die Verwendung ist nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zulässig.
8.3 Findet durch die Verarbeitung eine Vermengung oder Vermischung mit anderen Materialien statt, geht das dadurch entstandene Miteigentum auf uns über.
8.4 Bei Wertminderung oder Verlust ist vom Auftragnehmer Ersatz zu leisten.
8.5 Mit Annahme der Bestellung stellt uns der Auftragnehmer von etwaigen Schutzansprüchen frei. - Erfüllungsort - Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort ist die von uns genannte Empfangsstelle.
9.2 Gerichtsstand für allfällige Rechtsstreitigkeiten ist Bozen/Italien – das anzuwendende Recht ist jenes der Republik Italien.
9.3 Ergänzend zu diesen Einkaufsbedingungen gilt das Recht der italienischen Republik.
9.4 Wird die Gültigkeit der Anwendbarkeit einzelner Artikel der Einkaufsbedingungen bestritten, bleiben die restlichen Bedingungen vollinhaltlich bestehen.